Unterstützende Mitglieder

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Unterstützende Mitglieder

Unterstützende Mitglieder

Das tragende Mitglied
– Es kann nicht in den Organen des Bündnisses gewählt oder gewählt werden;
– Sie dürfen nur an der Beschlussfassung der Versammlung des Bündnisses teilnehmen;
– muss die Satzung der Vereinigung beachten, die Beschlüsse der Versammlung, der Kommissionen und der Präsidentschaft umsetzen.

Das fördernde Mitglied des Verbandes zahlt jährlich bis zu dem vom Sekretariat festgesetzten Termin die Überweisung auf das Konto des Bündnisses durch Unterzeichnung des Bündnisses.

Das präsidierende Mitglied des Verbandes kann eine Person wählen, die dem Verband einen jährlichen Zuschuss in Höhe einer bestimmten Höhe der Beihilfe gezahlt und seinen ersten Zuschuss durch Überweisung auf das Konto des Verbandes gezahlt hat. Haushaltsorgane des Bundes können kein unterstützendes Mitglied sein. Das unterstützende Mitglied wird vom Sekretariat registriert und sendet eine elektronische Nachricht an das unterstützende Mitglied der Registrierung.

Der Beginn der Mitgliedschaft ist für Bundesmitglieder der Tag, an dem das Präsidium eine Entscheidung getroffen hat, eine Mitgliedschaft zu wählen.

Füllen Sie zum Ausfüllen Ihrer Bewerbung das folgende Formular aus: