Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder

Das Ehrenmitglied des Vereins kann eine natürliche oder juristische Person jeder Nationalität werden (natürliche Person, juristische Person, nicht-legales Geschäft), die auf der Grundlage des Vereinszwecks oder der Fortführung von Aktivitäten in Verbindung mit dem Verbandsbereich und der Förderung des Bundes engagiert ist Vereinsziele, die Mitgliederversammlung beschließt als Ehrenmitglieder. Darüber hinaus der Kandidat:

  • Erklären Sie Ihre Absicht zu betreten, und
  • Akzeptiert die Ziele des Bündnisses,
  • Nach den Statuten verpflichtet er sich, die Verpflichtungen der Mitglieder des Verbandes zu erfüllen.

Das Ehrenmitglied

  • Es kann nicht in den Organen des Vereins gewählt werden;
  • Sie dürfen nur an der Beschlussfassung der Vereinsversammlung teilnehmen;
  • Sie müssen die Verfassung der Vereinigung einhalten, die Beschlüsse der Versammlung, der Kommissionen und der Präsidentschaft umsetzen.

Das Ehrenmitglied wird vom Sekretariat aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung registriert und sendet eine elektronische Nachricht über die Registrierung. Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wahl des Ehrenmitglieds.