Mitglied der Versammlung

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Mitglied der Versammlung

Jedes Land hat eine eigene Mitgliederversammlung, auf der ein Unternehmen und / oder ein Konto eröffnet wird.

Jedes Mitglied kann auswählen, in welchem Land er am Registrierungsprozess teilnehmen möchte. (wo es Geschäfte macht)

Das Mitgliedsorgan ist das oberste Organ der Abteilungen (Länder). Zur Teilnahme an der Versammlung sind alle Mitglieder des Verbandes berechtigt, die nicht der Aussetzung der Mitgliedschaftsrechte unterliegen.

Ein Mitglied kann an einer Sitzung mit mehreren Mitgliedern teilnehmen.

Mitgliedschaftsdefinitionen:

  • Bundesmitglied
  • Fördermitglied
  • Ehrenmitglied
  • Ausgewähltes Mitglied
  • Korrespondierendes Mitglied
  • Vorgestelltes Mitglied

Die Mitgliederversammlung besteht aus Mitgliedern aus jedem Land, die über eine gültige Mitgliedschaft verfügen, und die die Stellungnahme durch das Management dem aktuellen Präsidenten der IFCFA-Allianz übermitteln.


Folgende Entscheidungen fallen in die Zuständigkeit der Versammlung:

  • die Mitgliedschaft oder Teilung der Mitgliedschaft bei einem anderen Verband, Verein, Club,
  • Abstimmung für die Präsidentschaft, das Management und die Ausschüsse
  • Stimmen Sie für andere Dinge zu tun

 

  • Der Vorstandsvorsitzende muss mindestens einmal im Jahr zusammenkommen. Die Mitgliederversammlung wird ebenfalls einberufen, wenn dies vom Gericht angeordnet wird oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder der Mitgliedschaft dies unter Angabe von Gründen und Zweck verlangt.
  • Die Mitgliederversammlung muss durch Ankündigung der Tagesordnung schriftlich per E-Mail einberufen werden. Die Einladung muss an die vom Mitglied für diesen Zweck angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Die Einladung muss 30 Tage vor dem Beginn der Mitgliederversammlung bei den Mitgliedern eingehen. Wenn Datum und Uhrzeit des Eingangs der Einladung vom Mitglied nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Absenden bestätigt werden, wird die Einladung dem Mitglied auf nachprüfbare Weise per Post zugesandt, damit es mindestens 5 Tage vor dem Mitglied ankommen kann die Abhaltung der Besprechung.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Mitglieder der Allianz-Sektion vor dem Versenden der Einladung Punkte auf die Tagesordnung der Versammlung vorschlagen können. Zu diesem Zweck muss die geplante Tagesordnung der Mitgliederversammlung mindestens 25 Tage vor dem Versand der Einladung an die Versammlung auf der Website des Vereins veröffentlicht werden. Für den Vorschlag müssen mindestens 10 Tage angegeben werden.
  • Das Management leitet dies an das Sekretariat weiter.
  • Die Mitgliederversammlung kann auch per Videokonferenz oder persönlicher Präsentation im Gemeinderatssaal des Vereins abgehalten werden.
  • Das Mitglied kann einen vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Vorschlags einreichen, der von den Mitgliedern des Verwaltungsrats durch Einladung zur Tagesordnung beschlossen und der Hauptversammlung per E-Mail zugesandt wird. Die Änderung kann dem Verein bis zum 10. Tag vor dem Datum der Generalversammlung per E-Mail oder in der Vollversammlung schriftlich eingereicht werden. Der Änderungsvorschlag kann nur schriftlich diskutiert werden, wenn der Berichterstatter anwesend ist.
  • Ein Quorum ist gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das Quorum wird auf der Grundlage der Anzahl der am Tag der Versammlung stimmberechtigten Personen festgelegt.
  • Eine wiederholte Versammlung kann abgehalten werden, wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist. Die wiederholte Mitgliederversammlung kann in der ursprünglichen Einladung zur Hauptversammlung am Tag der ursprünglichen Versammlung einberufen werden. Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig, wenn die rechtlichen Konsequenzen von Fehlzeiten sowie Datum und Ort der wiederholten Mitgliederversammlung in der Einladung enthalten sind. Nur in der ursprünglichen Einladung aufgezeichnete Tagesordnungspunkte können in der wiederholten Sitzung besprochen werden.
  • Der Vorsitzende der Versammlung wird vom Verwaltungsrat per Abstimmung ernannt, der auch das Protokoll der Versammlung führt, und er wählt auch zwei Mitglieder aus, die das Protokoll bestätigen.
  • Nur in der Einladung aufgezeichnete Tagesordnungspunkte können in der Sitzung besprochen werden. Vorschläge, die über die Tagesordnung hinausgehen, die in der ausgeschriebenen Einladung enthalten ist, dürfen nur auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder bei der Versammlung anwesend sind und die meisten von ihnen zustimmen.
  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden – sofern nichts anderes in der Satzung vorgesehen ist – mit der offenen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. 20% der anwesenden Mitglieder müssen schriftlich und insgeheim abstimmen.

 

Die Mitgliederversammlung entscheidet geheim durch schriftliche Abstimmung

  • Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder von Arbeitsgruppen.
  • Mitgliedschaft in der Mitgliedschaft bei anderen Allianzen, Verbänden, Verein und Auflösung.
  • Zur Durchführung einer geheimen Wahl wählt die Versammlung ein Stimmzählungskomitee.

Zwei Drittel der an der Versammlung anwesenden Mitglieder sind verpflichtet:

  • Änderung der Statuten
  • Die Mitgliedschaft oder Auflösung der Mitgliedschaft bei anderen Allianzen, Vereinen, Vereinen erklären
  • Wahl oder Abberufung der Mitglieder des Präsidenten und der Arbeitsgruppen
  • Bei einer offenen Abstimmung muss der Vorsitzende der Versammlung die Stimme ordnen und die abgegebenen Stimmen zählen.
    Die Stimmenzählung wird vom Vorsitzenden unter Einbeziehung der Vizepräsidenten überwacht. Die von den Schaltern gezählten Stimmen werden summiert und das Ergebnis wird bekannt gegeben.

 

Konsultation und Ausdruck auf elektronischem Wege

  • Auf der Grundlage eines gesonderten Beschlusses des Verwaltungsrats kann die vorherige Anhörung der Mitglieder auf elektronischem Wege (im Folgenden als “elektronische Anhörung” bezeichnet) durchgeführt werden, innerhalb derer eine ausdrückliche Abstimmung angeordnet werden kann.
  • Die elektronische Konsultation sollte als Thema auf der https://ifcfa.org-Oberfläche der Vereinigung präsentiert werden, die den Tag der Mitgliederversammlung einschließt. Elektronische Konsultationen können weder als Mitgliederversammlung noch als Entscheidung außerhalb der Versammlung angesehen werden. Die Dauer der elektronischen Konsultation beträgt mindestens 24 Stunden bis zu 168 Stunden. Die Sprache der elektronischen Konsultation ist die Amtssprache dieses Landes.
  • Bei der Veröffentlichung der elektronischen Konsultation auf der Website des Bündnisses sollten das Startdatum der elektronischen Konsultation, die zur Verfügung stehende Zeit für Kommentare und Diskussionen, das Datum für das Ende der Debatte und das Datum für die Abstimmung über die vorgeschlagenen Entscheidungen festgelegt werden.
  • Der Moderator der elektronischen Konsultation wird vom Verwaltungsrat ernannt. Der Moderator ist dafür verantwortlich, die elektronische Konsultation gemäß den Bestimmungen der Satzung zu führen.
  • Die elektronische Konsultation steht einem Mitglied offen, das Zugang zu https://ifcfa.org hat, dem für den elektronischen Betrieb zuständigen Vizepräsidenten. Bei der Erteilung von Zugriffsrechten zum ursprünglichen Zeitpunkt überprüft der Vizepräsident die Identität der vom Mitglied angegebenen E-Mail-Adresse und die Identität des Mitglieds anhand einer Antwortnachricht.
  • Der Zugang wird vom für den elektronischen Betrieb zuständigen Vizepräsidenten allen Mitgliedern gewährt, die ihre Identität überprüft haben und nicht der Aufhebung der Mitgliedschaftsrechte unterliegen. Das Mitglied stellt sicher, dass sich keine andere unbefugte Person mit seinen Zugangsrechten aufhalten kann.
  • Nach Abschluss der Aussprache wird der Vorsitzende der Konsultation im Falle einer solchen vorläufigen Entscheidung des Präsidiums über die vom Präsidium festgelegten Fragen abstimmen.
  • Der Moderator ist verpflichtet, den Mitgliedern ausreichend Zeit zu geben, um ihre Stimmen abzugeben. Die Abstimmung sollte zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt geschlossen werden, wenn die elektronische Konsultation angekündigt wird. Stimmen, die später abgegeben werden, gelten als nichtig.
  • Die auf der Seite https://ifcfa.org installierte Software registriert die Stimmen zusammen mit den Wähler-IDs in der offenen Abstimmung. Geheime Abstimmungen können nur mit Hilfe eines von der Allianz unabhängigen IT-Diensteanbieters und mit Software durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die abgegebenen Stimmen nicht danach identifiziert werden können.
  • Die Eignung der Software für diesen Zweck wird von dem für den elektronischen Betrieb zuständigen Vizepräsidenten vor seiner ersten Anwendung beantragt und den Mitgliedern auf der Website der Alliance zur Verfügung gestellt. Bei einem Antrag von mindestens einhundert Mitgliedern während der elektronischen Konsultation verwendet der Verein den Beitrag des Notars, um die geheime Abstimmung zu bestätigen.
  • Das Abstimmungsergebnis wird – auch bei einer geheimen Abstimmung – vom für den elektronischen Betrieb zuständigen Vizepräsidenten festgelegt und bekannt gegeben.
  • Die in der elektronischen Konsultation enthaltenen Informationen und das Abstimmungsergebnis müssen so authentifiziert werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden können. Die elektronischen Konsultationseinträge und -umfragen müssen im elektronischen Speicher des Bündnisses aufbewahrt werden und jeder Person zur Verfügung stehen, die auf diesen Forenblock zugreifen möchte, um auf der Allianz https://ifcfa.org veröffentlicht zu werden.
  • Das Ergebnis der Konsultation und das Ergebnis der Stimmabgabe können nicht als eine Entscheidung eines der Organe der Vereinigung angesehen werden und sind auch kein Ersatz für die Entscheidungen der Organe des Bündnisses nach Gesetz und Satzung. Abstimmungen im Rahmen der elektronischen Konsultation sind rein ausdrucksstark und haben keine bindende Wirkung für die leitenden Beamten und Organe des Verbandes.